ASBESTEntsorgung

asbesthaltiger Abfall

Asbest richtig entsorgen

Wir sorgen für die fachgerechte Entsorgung von asbestbelasteten Abfällen, inkl. Entsorgungsnachweis.

Asbesthaltige und asbestkontaminierte Abfälle sind als gefährlich eingestuft und unter Beachtung der TRGS 519 Nr. 18 gemäß den länderspezifischen Regelungen zu entsorgen.

Übersetzt bedeutet dies, eine fachgerechte Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen ist Pflicht. Sie gelten als gefährliche Abfälle und müssen getrennt von anderen Abfällen gesammelt und entsorgt werden.

Wir bieten Asbestentsorgung in Köln, Bonn, Koblenz, Limburg, Gießen, Frankfurt am Main, Offenbach, Rüsselsheim, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden, Kaiserslautern, Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg, Karlsruhe und überall dazwischen. 

Asbest privat entsorgen 

In kleinem Umfang darf Asbest auch von Privatleuten selbst entsorgt werden, wenn dabei keine Partikel in die Umwelt gelangen. Auch als Privatperson ist man an die TRGS 519 gebunden.

Was dabei als Kleinmenge eingestuft wird, ist von Annahmestelle zu Annahmestelle unterschiedlich. Ab spätestens 50 Kilogramm kann man aber davon ausgehen, dass es sich nicht mehr um eine Kleinmenge handelt.
Asbesthaltige Abfälle müssen in jedem Fall in luftdichten Behältnissen verpackt und als asbesthaltig gekennzeichnet sein.

Weitere Auskünfte über die aktuell geltenden Regelungen erteilt die annehmende Stelle oder die Abfallberatung der jeweiligen Kommune oder des Kreises.

Vorabscheider zu Sammlung asbesthaltigen Staubs
Entsorgung von asbesthaltigem Schleifstaub

Asbest entsorgen lassen

Der Asbest-Test, die Asbest-Sanierung und auch die Asbest-Entsorgung sind gefährlich und dementsprechend vom Gesetzgeber und Behörden umfassend reguliert.
Auch als Privatperson ist man an all diese Regelungen gebunden.

Angesichts der möglichen Gesundheitsgefährdung, des Aufwands zur Einhaltung der Vorschriften, der geforderten Spezialverpackung, etc., ist unsere Empfehlung auf eine Asbestsanierung und Asbestentsorgung in Eigeninitiative zu verzichten und ein für ASI-Arbeiten (Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestprodukten) nach TRGS 519 zertifiziertes Fachunternehmen damit zu beauftragen.

Die Sanierung und Entsorgung schwach gebundener Asbestprodukte darf in jedem Fall nur von einem Fachbetrieb durchgeführt werden.

Bei von uns durchgeführten Sanierungen, übernehmen wir selbstverständlich die fachgerechte Entsorgung unter Beachtung aller geltenden Richtlinien und Vorschriften.

Natürlich mit entsprechendem Entsorgungsnachweis.