ASBEST/PAKSanierung im Ablauf

Asbestsanierung RheinMain

Schritt für Schritt gegen Asbest, PAK, PCB & KMF

Wir sanieren Asbestbodenbeläge, Asbestbodenkleber und andere Asbestquellen
Wir beseitigen PAK- und PCB-haltige Bodenkleber und Spachtelmassen
Wir entfernen künstliche Mineralfasern

 

Sie haben die Vermutung, dass in Ihrem Gebäude Asbest, PAK, PCB oder KMF verbaut wurde? 
Sie haben bereits eine Materialprobe prüfen lassen und es wurde ein Schadstoff gefunden? 

In allen Fällen sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!

Wir sind ein staatlich anerkannter und zertifizierter Fachbetrieb für Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien nach TRGS 519, sind zudem zertifiziert zur Sanierung von Gebäudeschadstoffen (PAK, PCB, PCP) nach DGUV-Regel 101-004 und fachkundig im Umgang mit mineralischen Dämmstoffen (KMF) nach TRGS 521.

1. Kontakt

Melden Sie sich bei uns, um Ihr Sanierungsvorhaben zu besprechen.

Ihr direkter Draht zu uns

2. Probenentnahme

Wenn Sie noch keinen definitiven Nachweis auf Asbest (PAK, PCB) vorliegen haben, können wir, wenn sie dies wünschen, bei einem Termin vor Ort eine Probe des verdächtigen Materials entnehmen.
Die Entnahme der Probe durch unser geschultes Personal ist unbedenklich und die Räume sind sofort wieder nutzbar.

3. Materialprobe auf Asbest (PAK, PCB) prüfen

Die entnommenen Proben werden durch ein anerkanntes Labor auf Asbest oder PAK und PCB untersucht. Sobald der Untersuchungsbericht vorliegt, leiten wir diesen an Sie weiter.

4. Angebot zur Sanierung

Wenn ein positiver Befund (Asbest, PAK, PCB) mit hoher Dringlichkeitsstufe vorliegt, erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Sanierungskonzept und Angebot.

Für ein Angebot benötigen wir von Ihnen in jedem Fall die Angebots-/Rechnungsadresse und die Anschrift der Baustelle (!), Anzahl und Quadratmeter der Räume und ggf. weitere Angaben, wie Stockwerk, Aufzug (ja/nein), Parkmöglichkeiten.

5. Terminierung

Bei Auftragserteilung stimmen wir mit Ihnen den für Sie am besten passenden Termin ab. 
Durch den Einsatz modernster Technik sind wir in der Lage Sanierungsprojekte sehr zügig durchzuführen und damit i.d.R. deutlich flexibler als bei einer konventionellen PAK- oder Asbestsanierung.

6. Meldungen

Bei Asbestsanierungen sind umfangreiche organisatiorische Maßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 erforderlich sind, u.a. Meldungen an Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter.
Ähnlich ist es bei der Sanierung von PAK und PCB.
Wir erledigen für Sie den kompletten “Papierkrieg”.

7. Sanierungsarbeiten vor Ort

Zum vereinbarten Termin führen wir mit unserem für die notwendigen Sanierungen zertifizierten Mitarbeitern die abgesprochenen Sanierungsmaßnahmen durch.
Dank der von uns eingesetzten modernen Technik und Verfahren reicht es i.d.R. die Baustelle direkt vor Beginn der Arbeiten einzurichten. Kleinere Projekte können somit meist innerhalb eines Tages abgeschlossen werden.

8. Entsorgung von asbesthaltigem (PAK-haltigem) Material

Die entfernten asbesthaltigen Bauteile und Bauabfälle werden von uns direkt bei der Sanierung luftdicht verpackt und gesichert, sowie anschließend in unseren Fahrzeugen abtransportiert.
Um die fachgerechte Entsorgung des asbesthaltigen Sondermülls entsprechend der "Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" und der “Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 für den Umgang mit Asbest (TRGS 519)” kümmern wir uns und sorgen selbstverständlich für die erforderliche Transportgenehmigung, Entsorgungsnachweis und Abfallbegleitschein.

Auch PAK- oder PCB-haltige Bauteile und Bauabfälle werden von uns so behandelt und entsprechend § 41 Absatz 1 KrW-/AbfG entsorgt. Selbstverständlich mit einem entsprechendem Nachweis über die Entsorgung gemäß § 2 Abs. 1 NachwV.

1., 2., 3. ...

Ablauf einer Sanierung

- step by step -

1. Kontakt

Melden Sie sich bei uns, um Ihr Sanierungsvorhaben zu besprechen.

Ihr direkter Draht zu uns

2. Probenentnahme

Wenn Sie noch keinen definitiven Nachweis auf Asbest vorliegen haben, können wir, wenn sie dies wünschen, bei einem Termin vor Ort eine Probe des verdächtigen Materials entnehmen.
Die Entnahme der Probe durch unser geschultes Personal ist unbedenklich und die Räume sind sofort wieder nutzbar.

3. Materialprobe auf Asbest prüfen

Die entnommenen Proben werden durch ein anerkanntes Labor auf Asbest untersucht. Sobald der Untersuchungsbericht vorliegt, leiten wir diesen an Sie weiter.

4. Angebot zur Sanierung

Wenn ein positiver Asbestbefund mit hoher Dringlichkeitsstufe vorliegt, erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Sanierungskonzept und Angebot.

5. Terminierung

Bei Auftragserteilung stimmen wir mit Ihnen den für Sie am besten passenden Termin ab. 
Durch den Einsatz modernster Technik sind wir in der Lage Sanierungsprojekte sehr zügig durchzuführen und damit i.d.R. deutlich flexibler als bei einer konventionellen Asbestsanierung.

6. Meldungen

Bei Asbestsanierungen sind umfangreiche organisatiorische Maßnahmen gemäß Gefahrstoffverordnung und TRGS 519 erforderlich sind, u.a. Meldungen an Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter. 
Wir erledigen für Sie den kompletten “Papierkrieg”.

7. Sanierungsarbeiten vor Ort

Zum vereinbarten Termin führen wir mit unserem für Asbestsanierungen zertifizierten Mitarbeitern die abgesprochenen Sanierungsmaßnahmen durch.
Dank der von uns eingesetzten modernen Technik und Verfahren reicht es i.d.R. die Baustelle direkt vor Beginn der Arbeiten einzurichten. Kleinere Projekte können somit meist innerhalb eines Tages abgeschlossen werden.

8. Entsorgung von asbesthaltigem Material

Die entfernten asbesthaltigen Bauteile und Bauabfälle werden von uns direkt bei der Sanierung luftdicht verpackt und gesichert, sowie anschließend in unseren Fahrzeugen abtransportiert.
Um die fachgerechte Entsorgung des asbesthaltigen Sondermülls entsprechend der "Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)" und der “Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 für den Umgang mit Asbest (TRGS 519)” kümmern wir uns und sorgen selbstverständlich für die erforderliche Transportgenehmigung, Entsorgungsnachweis und Abfallbegleitschein.